Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis beenden
Ihr Arbeitgeber hat vor, seinen Betrieb umzustrukturieren und Ihr Arbeitslatz ist einer von denen, die wegfallen. Ein anderer freier Arbeitsplatz, der Ihrer Qualifikation entspricht, ist im Unternehmen entweder nicht frei oder nicht vorhanden. Und jetzt stellen Sie sich vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anbietet. Was werden Sie tun? Sehen Sie nur die Abfindungssumme oder denken Sie auch an die möglichen Folgen, die ein Aufhebungsvertrag nach sich zieht? Bestenfalls bitten Sie um Bedenkzeit; im Idealfall suchen Sie den Kontakt zu Ihrem gewerkschaftlichen Vertreter oder einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Welche Bedeutung hat ein Aufhebungsvertrag?
Nach deutschem Recht ist ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beinhaltet. Für Sie als Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag perfekt, wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Ist dies nicht der Fall und Sie müssen Arbeitslosengeld beantragen, haben Sie mit den Folgen zu kämpfen. Damit sind die Einschnitte gemeint, die Sie von der Bundesagentur für Arbeit erfahren wie beispielsweise eine Sperrfrist von mindestens zwölf Wochen.
Im Gegensatz zu Ihnen hat Ihr Arbeitgeber Vorteile, da er weder eine Kündigungsfrist einhalten muss noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes und den Sonderkündigungsschutz wie Mutterschutz- und Schwerbehindertengesetz. Auch der Betriebsrat hat bei einem Aufhebungsvertrag kein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Gemeinsame Abstimmung von AG und AN
Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber können Sie das Enddatum Ihres Beschäftigungsverhältnisses frei gestalten. Sie können wählen, welcher Kalendertag Ihr letzter Arbeitstag im Unternehmen sein soll. Der Gesetzgeber gibt beiden Vertragsparteien bei der Wahl des Vertragsendes sämtliche Freiheiten. Genau hier fangen die Probleme an, wenn Sie eine kurzfristige Auflösung vereinbaren! Achten Sie bitte darauf, dass der Vertragsabschluss und das Ende des Arbeitsverhältnisses eine Zeitspanne aufweisen, die einer ordentlichen Kündigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie mit Konsequenzen bei der Antragstellung von Arbeitslosengeld rechnen.
Kündigung
Spricht Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er die gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Fristen beachten. Auch greift der Kündigungsschutz mit den Rechten aus dem Sonderkündigungsschutz. Dieser Schutz kommt für Sie nicht mehr infrage, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Konsequenzen
Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs III haben Sie mit Ihrer Einwilligung zum Aufhebungsvertrag Ihre Arbeitslosigkeit selbst bewirkt. Hier verhängt die Arbeitsagentur v eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Die Sperrfrist muss mindestens ein Viertel der Zeit Ihres Anspruchs ausmachen. Ein Beispiel: Sie haben für 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von zwölf Wochen zuzüglich verlieren Sie ein Viertel Ihres Anspruchs. Weitere Informationen finden Sie als Download bei Formblitz.