Ratgeber
Zusammenfassung Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag bekannt, ist eine Willenserklärung der Vertragsparteien, die das Ende eines aktuell bestehenden Vertrages herbeiführt. Aufhebungsverträge sind hauptsächlich im arbeitsrechtlichen Bereich verbreitet, finden aber auch im Mietrecht Relevanz.
Aufhebungsvertrag arbeitsrechtlicher Bereich
Arbeitgeber umgehen mit einem Aufhebungsvertrag viele Schwierigkeiten. Zu diesen gehört das Aussprechen von Kündigungen für ihr Personal, der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat, Einhaltung von Kündigungsfristen und den Richtlinien des Kündigungsschutzgesetzes sowie den Sonderschutzgesetzen. Anhand dieser Tatsache versüßen sie mit einer Abfindung den Aufhebungsvertrag für das Beschäftigungsverhältnis. Arbeitgeber können Aufhebungsverträge auch mit Schwangeren und Schwerbehinderten abschließen, ohne Beachtung der Regeln von Schwerbehinderten- und Mutterschutzgesetz. Der Betriebsrat hat zwar bei Kündigungen durch den Arbeitgeber ein Mitspracherecht; bei Aufhebungsverträgen ist dies nicht gegeben. Ein Aufhebungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Außerdem hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über mögliche Konsequenzen zu unterrichten.
Vorteile des AG
Die Vorteile des Arbeitgebers kommen oft als Nachteile für den Arbeitnehmer zum Tragen, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Er stellt bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld I und erhält nach dem dritten Sozialgesetzbuch eine Sperre von mindestens zwölf Wochen. Aus Sicht der Arbeitsagentur hat der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit und den Verlust seines Arbeitsplatzes selbst verschuldet.
Geht der Zeitraum zwischen Aufhebungsvertrag und Ende nicht analog mit einer ordentlichen Kündigungsfrist, ist dem Arbeitnehmer die Sperrzeit sicher. Der Abschluss des Aufhebungsvertrags aus wichtigem Grund ist sanktionsfrei. Der Verlust des Arbeitsplatzes auch ohne Aufhebungsvertrag gehört zu den wichtigen Gründen.
Voraussetzungen einer Kündigung
Ohne wichtigen Grund und ohne Kündigungsfrist sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und die Arbeitsagentur verhängt eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Daneben verringert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um ein Viertel der eigentlichen Dauer. Damit verliert er einige Monate seines Anspruchs, für die er beim Jobcenter einen Antrag stellen muss. Die Folgen, die nach einem Aufhebungsvertrag auf den Arbeitnehmer zukommen, können für ihn teuer und unangenehm sein.
Aufhebungsvertrag Mietverhältnis
Die Mietvertragsparteien haben ebenfalls durch einen Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Diese Form ist dann sinnvoll, wenn der Mieter beispielsweise einen Arbeitsplatz im Ausland findet oder sich die Mietparteien scheiden lassen. Bei einer Scheidung zieht in der Regel eine Mietpartei aus, die andere verbleibt in der Wohnung. Der Aufhebungsvertrag sieht vor, dass die verbleibende Mietpartei die Rechte und Pflichten der scheidenden Partei übernimmt und den Mietvertrag weiter führt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Formblitz als Download.