Vorteile

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

 
Wer glaubt, ein Aufhebungsvertrag bringt Vorteile, der irrt. Wie jeder Vertrag hat auch der Aufhebungsvertrag seine Tücken und in der Regel sind es Arbeitnehmer, die mit den Folgen zu kämpfen haben.

Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber hat ein Auflösungsvertrag viele Vorteile. Er muss sich weder an vereinbarte noch gesetzliche Kündigungsfristen halten. Außerdem werden die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes sowie die verschiedener anderer Sonderschutzgesetze bedeutungslos. Daneben verliert der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht, das er bei Kündigungen durch den Arbeitgeber nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat. Da ein Aufhebungsvertrag eine gemeinsam gefasste Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, sind alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen wirkungslos.

Steuerliche Seite

Der Arbeitgeber kann mit Aufhebungsverträgen betriebsbedingte Kündigungen vermeiden oder unliebsame Mitarbeiter aus dem Betrieb entfernen. Der einzige Nachteil für den Arbeitgeber sind die Kosten für Abfindungen, die ihm im Nachhinein jedoch steuerliche Vorteile bringen.

Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers

Ein Aufhebungsvertrag bringt nur den Arbeitnehmern Vorteile, die sich bereits um einen neuen Arbeitsplatz bemühten und zum Vertragsabschluss kamen. Sie können in diesem Falle nahtlos in das neue Arbeitsverhältnis übergehen und die Abfindung als „Gewinn“ betrachten, auch diese steuerpflichtig ist. Arbeitnehmer, die keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, stellen bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Diese Arbeitnehmer werden mit den Folgen konfrontiert, die er Aufhebungsvertrag nach sich zieht.

Sozialgerechte Folgen

Das sind in erster Linie sozialrechtliche Folgen. Wurden diese beim Aufhebungsvertrag bedacht und die Frist einer ordentlichen Kündigung bedacht, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Auch wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung nach § 1a Abs. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) erhielt. Beide Merkmale sowie die Voraussetzung, dass der Aufhebungsvertrag aus wichtigem Grund zustande kam, dienen, um einer Sperre des Arbeitslosengeldes zu entgehen. Ein wichtiger kann eine drohende Kündigung sein, welche den Arbeitsvertrag ebenfalls zum selben Zeitpunkt aufgelöst hätte.

Aufhebungsvertrag und die Abfindung

Unterschreibt der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag ohne triftigen Grund und ist die Abfindung großzügiger gestaltet als die, welche vom Kündigungsschutzgesetz vorgegeben ist, kommen Konsequenzen auf den Arbeitnehmer zu. Das gilt ebenfalls, wenn der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses geringer ist, als der, welcher einer ordentlichen Kündigung entspricht. Der Arbeitnehmer hat mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen zu rechnen, in der er von der Arbeitsagentur keine Leistungen erhält. Daneben kürzt die Arbeitsagentur die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um ein Viertel. Überschreitet die Abfindung die gesetzlichen Vorgaben, kommen weitere Folgen auf den Arbeitnehmer zu. Bevor Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, holen sie sich fachlichen Rat bei einem Rechtsanwalt oder ihrer Gewerkschaft. Weitere Informationen finden Sie bei Formblitz als Download.